Die Komplexität der DSGVO überfordert viele Unternehmen.
Hier finden Sie kompakt alles Wichtige zu den zentralen Absätzen 12-16
Wichtiger Hinweis:
Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln. Wir haben die aus unserer Sicht relevanten für Sie ausgesucht und vereinfacht.
Unsere Angaben sind deshalb ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit und sind nicht rechtsverbindlich.
Sie dienen vor allem der Verdeutlichung der Umsetzung der DSGVO Regelungen in das cobra System.
Artikel 13 bedeutet für Sie, dass Sie wenn Sie personenbezogene Daten erheben, Sie die betroffene Person darüber informieren müssen, warum Sie dies auf welcher Rechtsgrundlage tun und ihr die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten nennen, und zwar exakt dann, wenn Sie die Daten erheben.
Ihre Lösung in cobra
§ 13.1a in der Praxis umgesetzt:
In cobra CRM kann zu jedem genannten Zweck einmalig eine rechtskonforme Vorlage erstellt werden, die dann nur noch ausgewählt und verschickt werden muss.
Ihre Lösung in cobra
§ 13.1b in der Praxis umgesetzt
Zu jeder gespeicherten Adresse lässt sich der Datenschutzbeauftragte finden.
Die Kontaktdaten des Beauftragten lassen sich in wenigen Schritten auswählen und dann über eine Brief-/ Mailvorlage an den Betroffenen kommunizieren.
Ihre Lösung in cobra
§ 13.2a in der Praxis umgesetzt:
Zum Betroffenen lassen sich somit alle Verarbeitungszwecke inkl. Dauer der Speicherung mit wenigen Schritten auswählen und dann über eine Brief-/Mailvorlage an den Betroffenen kommunizieren.
Ihre Lösung in cobra
§ 13.2b in der Praxis umgesetzt
In cobra CRM kann zu jedem genannten Zweck einmalig eine rechtskonforme Vorlage erstellt werden, die dann nur noch ausgewählt und verschickt werden muss!
Ihre Lösung in cobra
§ 13.3 in der Praxis umgesetzt:
Zum Betroffenen lassen sich somit alle Verarbeitungszwecke inkl. Dauer der Speicherung mit wenigen Schritten auswählen und dann über eine Brief-/ Mailvorlage an den Betroffenen kommunizieren.