Datenschutz in cobra CRM

Den Datenschutz im Griff mit cobra CRM

Die Komplexität der DSGVO überfordert viele Unternehmen.
Hier finden Sie kompakt alles Wichtige zu den zentralen Absätzen 12-16

 

Das Recht auf transparente Informationen

Die Informationspflicht des Verantwortlichen

 

Informationspflicht, wenn Daten nicht beim Betroffenen erhoben werden

Auskunftsrecht

Recht auf Berichtigung

Wichtiger Hinweis:
Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln. Wir haben die aus unserer Sicht relevanten für Sie ausgesucht und vereinfacht.
Unsere Angaben sind deshalb ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit und sind nicht rechtsverbindlich.
Sie dienen vor allem der Verdeutlichung der Umsetzung der DSGVO Regelungen in das cobra System.

§ 13 Die Informationspflicht des Verantwortlichen

Artikel 13 bedeutet für Sie, dass Sie wenn Sie personenbezogene Daten erheben, Sie die betroffene Person darüber informieren müssen, warum Sie dies auf welcher Rechtsgrundlage tun und ihr die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten nennen, und zwar exakt dann, wenn Sie die Daten erheben.

 
Paragraph 13.1a der DSGVO

§ 13.1a Ansprechpartner und Zweck der Datenerhebung

Artikel 13, Absatz 1 (a), bedeutet in vereinfachter Form für Sie, dass Sie Ihrem Kunden mitteilen müssen, dass Sie gerade personenbezogene Daten erheben.

Außerdem (a) Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners oder des Vertreters.

§ 13.1a in der Praxis umgesetzt:

  1. Person in Adresstabelle finden und auswählen.
  2. cobra „Ausgabe“ auswählen und
  3. entweder einen Einzelbrief mit Vorlage erstellen oder
  4. eine E-Mail mit Vorlage versenden.

    In cobra CRM kann zu jedem genannten Zweck einmalig eine rechtskonforme Vorlage erstellt werden, die dann nur noch ausgewählt und verschickt werden muss.

     

     

     
    Artikel 13.1b der DSGVO und die rechtssichere Umsetzung in cobra

    § 13.1b Ansprechpartner und Zweck der Datenerhebung

    Artikel 13, Absatz 1 (b), bedeutet in vereinfachter Form für Sie, dass Sie Ihrem Kunden mitteilen müssen, dass Sie gerade personenbezogene Daten erheben. Außerdem (b) gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.

    § 13.1b in der Praxis umgesetzt

    1. Datenschutzbeauftragte in der Adresstabelle pflegen
    2. Datenschutzbeauftragten mit Firmen verknüpfen

    Zu jeder gespeicherten Adresse lässt sich der Datenschutzbeauftragte finden.

    Die Kontaktdaten des Beauftragten lassen sich in wenigen Schritten auswählen und dann über eine Brief-/ Mailvorlage an den Betroffenen kommunizieren.

     

     

     
    Paragraph 13.2a der DSGVO

    § 13.2a Dauer der Speicherung und Widerrufsrecht

    Artikel 13, Absatz 2 (a), bedeutet in vereinfachter Form für Sie, dass Sie, sobald Sie persononenbezogene Daten erheben,

    (a) die betroffene Person außerdem informieren müssen, wie lange Sie die Daten speichern.

    § 13.2a in der Praxis umgesetzt:

    1. Person in Adresstabelle finden und auswählen.
    2. Verarbeitungszwecke und -dauer für die Adresse pflegen.

    Zum Betroffenen lassen sich somit alle Verarbeitungszwecke inkl. Dauer der Speicherung mit wenigen  Schritten auswählen und dann über eine Brief-/Mailvorlage an den Betroffenen kommunizieren.

     

     

     
    Artikel 13.2b der DSGVO und die rechtssichere Umsetzung in cobra

    § 13.2b Dauer der Speicherung und Widerrufsrecht

    Artikel 13, Absatz 2 (b), bedeutet in vereinfachter Form für Sie, dass Sie sobald Sie persononenbezogene Daten erheben

    (b) außerdem Ihre Kunden informieren müssen, dass sie ein Auskunftsrecht über ihre Daten haben und dass sie verlangen können, dass ihre Daten geändert oder gelöscht werden beziehungsweise nicht weitergegeben werden sollen.

    § 13.2b in der Praxis umgesetzt

    1. Person in Adresstabelle finden und auswählen.
    2. cobra „Ausgabe“ auswählen und
    3. entweder einen Einzelbrief mit Vorlage erstellen oder
    4. eine E-Mail mit Vorlage versenden.

    In cobra CRM kann zu jedem genannten Zweck einmalig eine rechtskonforme Vorlage erstellt werden, die dann nur noch ausgewählt und verschickt werden muss!

     

     

     
    Paragraph 13.3 der DSGVO

    § 13.3 Datenverwendung

    Artikel 13, Absatz 3, bedeutet in vereinfachter Form für Sie, dass Sie Bescheid sagen müssen, wenn Sie vorhaben, die erhobenen Daten jetzt doch anders zu verwenden, als ursprünglich angekündigt.

    Das betrifft auch die Dauer der Speicherung.

    § 13.3 in der Praxis umgesetzt:

    1. Person in Adresstabelle finden und auswählen.
    2. Verarbeitungszwecke und -dauer für die Adresse pflegen.

    Zum Betroffenen lassen sich somit alle Verarbeitungszwecke inkl. Dauer der Speicherung mit wenigen  Schritten auswählen und dann über eine Brief-/ Mailvorlage an den Betroffenen kommunizieren.

     

     

    cobra live erleben

    Webinare

    Live und kostenlos mehr über den Einsatz von cobra erfahren.

    Jetzt anmelden
    Online-Demo

    Gerne zeigen wir Ihnen cobra CRM live per Online-Präsentation.

    Termin vereinbaren
    Beratung

    Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.

    Kontakt