Die Komplexität der DSGVO überfordert viele Unternehmen.
Hier finden Sie kompakt alles Wichtige zu den zentralen Absätzen 12-16
Das Recht auf transparente Informationen
Die Informationspflicht des Verantwortlichen
Informationspflicht, wenn Daten nicht beim Betroffenen erhoben werden
Recht auf Berichtigung
Wichtiger Hinweis:
Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln. Wir haben die aus unserer Sicht relevanten für Sie ausgesucht und vereinfacht.
Unsere Angaben sind deshalb ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit und sind nicht rechtsverbindlich.
Sie dienen vor allem der Verdeutlichung der Umsetzung der DSGVO Regelungen in das cobra System.
Artikel 15 bedeutet für Sie, dass Sie auf Anfrage eines Betroffenen bestätigen müssen, wenn Sie personenbezogene Daten der Person verarbeiten und auf Anfrage über diese auch informieren müssen.
Ihre Lösung in cobra
§ 15.1a in der Praxis umgesetzt:
Für eine Kommunikation des neuen Zwecks kann eine Brief-/Mailvorlage in cobra hinterlegt und dann über cobra an den Betroffenen geschickt werden.
Ihre Lösung in cobra
§ 15.1b in der Praxis umgesetzt:
Versenden der Auskunft per E-Mail oder per Brief.
Wichtig ist jedoch die konsequente Pflege der Weitergabeziele in cobra CRM.
Ihre Lösung in cobra
§ 15.1c in der Praxis umgesetzt:
Versenden der Auskunft per E-Mail oder per Brief
I. Wichtig ist jedoch die konsequente Pflege der Quellen in cobra.
Ihre Lösung in cobra
§ 15.1d in der Praxis umgesetzt:
Für eine Kommunikation des neuen Zwecks kann eine Brief-/Mailvorlage in cobra hinterlegt und dann über cobra an den Betroffenen geschickt werden.
Ihre Lösung in cobra
§ 15.2 in der Praxis umgesetzt:
In cobra CRM kann zu jedem genannten Zweck einmalig eine rechtskonforme Vorlage erstellt werden, die dann nur noch ausgewählt und verschickt werden muss.
Ihre Lösung in cobra
§ 15.3 in der Praxis umgesetzt:
Versenden der Auskunft per E-Mail oder per Brief.