Datenschutz in cobra CRM

Den Datenschutz im Griff mit cobra CRM

Die Komplexität der DSGVO überfordert viele Unternehmen.
Hier finden Sie kompakt alles Wichtige zu den zentralen Absätzen 12-16

 

Das Recht auf transparente Informationen

Die Informationspflicht des Verantwortlichen

Informationspflicht, wenn Daten nicht beim Betroffenen erhoben werden

Auskunftsrecht

Recht auf Berichtigung

 

Wichtiger Hinweis:
Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln. Wir haben die aus unserer Sicht relevanten für Sie ausgesucht und vereinfacht.
Unsere Angaben sind deshalb ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit und sind nicht rechtsverbindlich.
Sie dienen vor allem der Verdeutlichung der Umsetzung der DSGVO Regelungen in das cobra System.

§ 16 Recht auf Berichtigung

Artikel 16 bedeutet für Sie, dass Sie Jederzeit die Daten einer Person korrigieren müssen, wenn diese das verlangt. Und zwar sofort.

 
Artikel 16.1 der DSGVO und die rechtssichere Umsetzung in cobra

§ 16.1 Recht auf Berichtigung

Artikel 16, Absatz 1 bedeutet in vereinfachter Form für Sie, dass Sie jederzeit die Daten einer Person  korrigieren müssen, wenn diese das verlangt. Und zwar sofort.

§ 16.1 in der Praxis umgesetzt:

  1. Adresseingabemaske mit betreffendem Datensatz öffnen
  2. Daten korrigieren
  3. Änderungen speichern
 

 

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