Jetzt mit CRM-Software Datenschutz sichern und Ihr Kundenbeziehungsmanagement rechtskonform nach DSGVO gestalten!
cobra CRM und Datenschutz gehen Hand in Hand. Nutzen Sie unsere professionelle Kundenmanagement-Software für den DSGVO-konformen Umgang mit Daten in Ihrem Unternehmen. Profitieren Sie auf verschiedenen Ebenen Ihres Unternehmens von den Vorteilen einer CRM-Lösung. cobra CRM kann außerdem mit Schnittstellen und Zusatzmodulen auf zahlreiche Branchen abgestimmt werden – und bleibt dabei jederzeit DSGVO-konform.
Eine CRM-Lösung hilft beim Datenschutz. Doch wo standen deutsche Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO im Januar 2019, die eigentlich bereits seit dem 25. Mai 2018 angewendet werden muss?
20 Prozent der Unternehmen waren leider noch nicht DATENSCHUTZ-ready und 55 Prozent schafften bei IT-Umsetzung nur das Pflichtprogramm.
Die zweite cobra Blitzumfrage zeigt, dass bezüglich der DSGVO-Umsetzung immer noch ein weiter Weg vor vielen Unternehmen liegt.
Ein CRM unterstützt Sie, die Datenschutz-Vorgaben gemäß der neuen Richtlinien zu erfüllen. Diese EU-Datenschutz-Grundverordnung ist in aller Munde. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren gilt die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union. Sie löste zu diesem Stichtag in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz ab.
Die Rechtslage wurde mit Einführung der DSGVO erheblich verschärft, weshalb viele Unternehmen nun vor strukturellen und organisatorischen Herausforderungen stehen. Haben Sie Ihr Unternehmen noch nicht auf die neuen Regelungen angepasst, sollten Sie die nächsten Monate unbedingt für diesen Zweck nutzen. Überprüfen Sie unternehmensinterne Prozesse und passen Sie diese gegebenenfalls an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung an.
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes. Beschäftigen Sie sich daher eingehend mit einem CRM und der DSGVO. Unsere Software bietet Ihnen eine Vielzahl an Funktionen und Möglichkeiten, Ihr Datenschutz-Management voranzutreiben und auf den neuesten Stand zu bringen.
„Als Mittelstandsschützer – wenn Sie es so nennen wollen – empfehle ich Unternehmen, bei ihren Aktivitäten hinsichtlich der EU-DSGVO nicht nur die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, sondern generell alle Prozesse mit geeigneter Software so zu automatisieren, dass Fehler ausgeschlossen werden können.
Alle Investitionen in Bezug auf die Verbindung von CRM und Datenschutz ergeben letztendlich einen Wettbewerbsvorteil! Wer sich rechtzeitig und durchdacht vorbereitet, wird seine Marktaktivitäten mit gutem Gewissen betreiben können.
Hier gilt ‚der frühe Vogel fängt den Wurm‘.“
Erfahren Sie in diesem Video, wie es cobra CRM im Rahmen der DSGVO-Anpassungen Unternehmen ermöglicht, DATENSCHUTZ-ready zu werden. cobra bietet ein komplettes Paket bestehend aus integrierten DSGVO-Funktionen, Online-Schulungen und regelmäßigen Datenschutz-Sprechstunden für Kunden mit renommierten Experten. Auch eine CRM-Beratung führen wir gerne mit Ihnen durch.
Artikel vom 18.01.2019 - Handelsblatt: Erste Bußgelder wurden verhängt
cobra Blog vom 23.09.2020: DSGVO-Bußgelder – Schluss mit Gnade vor Recht
Bereits am 24. Mai 2016 trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft. Bis zum 25. Mai 2018 hatten Unternehmen Zeit, interne Prozesse an die Anforderungen anzupassen. Ab diesem Stichtag muss die DSGVO angewendet werden – und wer das nicht tut, riskiert hohe Strafen und Bußgelder...
In Artikel 5 Abs. 1 sind die Grundsätze der DSGVO definiert, welche die Basis für die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bilden. Aufgrund ihrer Wichtigkeit gehen wir kurz auf die einzelnen Grundsätze ein...
Die DSGVO bezeichnet Personen, deren Daten von anderen genutzt werden, als „betroffene Person“. Ziel des Datenschutzes ist es, zu gewährleisten, dass jede Person frei darüber entscheiden kann, wer ihre Daten in welchen Umfang verarbeiten darf. Demnach ist es naheliegend, dass in der Verordnung auch die sogenannten Betroffenenrechte ausführlich festgelegt sind. Unternehmen sind dazu verpflichtet, diesen Anforderungen nachzukommen. Daher lohnt es sich, einen Blick auf die einzelnen Rechte zu werfen...
Für die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass die Nutzung nur dann zulässig ist, wenn eine Einwilligung oder mindestens eine andere den Vorschriften entsprechende Ausnahme vorliegt. Lesen Sie hier mehr zur datenschutzkonformen Datenverarbeitung...
Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung können erhebliche Auswirkungen haben. Bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen können Geldbußen in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro verhängt werden; Unternehmen drohen sogar Bußgelder von bis zu vier Prozent des gesamten weltweiten Umsatzes. Bei geringfügigen Verstößen drohen Strafen von bis zu 10 Millionen Euro, beziehungsweise von bis zu zwei Prozent des gesamten weltweiten Umsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist...
Mit der DSGVO kommt auch die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (kurz: TOMs) auf die Unternehmen zu. Das bereits geltende Prinzip der Datensparsamkeit wird durch die Einführung des „Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ – besser bekannt als „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ – erweitert. Aufgrund ihrer Wichtigkeit sollten diese Begriffe an dieser Stelle näher beleuchtet werden...
Die Checkliste zum Thema Datenschutz kostenlos zum Download und den ersten Schritt im Video.
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