Die DSGVO bezeichnet Personen, deren Daten von jemand anderem genutzt werden als „betroffene Person“. Ziel des Datenschutzes ist es, zu gewährleisten, dass jede Person frei darüber entscheiden kann, wer ihre Daten in welchen Umfang verarbeiten darf. Demnach ist es naheliegend, dass in der Verordnung auch die sogenannten Betroffenenrechte ausführlich festgelegt sind. Unternehmen sind dazu verpflichtet diesen Anforderungen nachzukommen, weshalb es sich lohnt einen Blick auf die einzelnen Rechte zu werfen.
Eingehende Anträge von Betroffenen auf Löschung, Berichtigung, Auskunft usw. müssen von Ihnen als rechtlich relevant erkannt und ein Verfahren für deren Bearbeitung eingerichtet werden. Wichtig ist: Die Ersuchen der Betroffenen müssen in der vorgesehenen Zeit erledigt werden können, denn die beantragten Informationen müssen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats zur Verfügung gestellt werden. Jeder Mitarbeiter eines Unternehmens, der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun hat, muss die Betroffenenrechte sowie die Fristen kennen, sodass bei einer Anfrage deren Bearbeitung in Gang gesetzt werden kann. Werden Anfragen ignoriert muss das Unternehmen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
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