Jetzt von cobra profitieren!

Es gibt ja immer noch Unternehmen die ohne CRM versuchen, ihre Kundenbeziehungen zu gestalten. Kennen Sie das? Empfehlen Sie cobra CRM und profitieren Sie von attraktiven Provisionsmodellen.

Zur Basic Partnerschaft anmelden

Sie erhalten von cobra

  • Starter-Kit mit 3 NFR-Lizenzen (not-for-resale)
  • Akquise Material im Wert von 3.000,- Euro
  • Kostenlose Teilnahme an Partner-Webinaren
  • Verkaufsunterlagen und Mustermailings
  • Zugang zum Parterportal mit zahlreichen Informationen, Grafiken und Downloads

Ihr Beitrag

  • Sie vermitteln Produkt-Interessenten an cobra
  • Sie erhalten attrakative Provision für Lizenzumsatz
  • Sie verlinken von Ihrer Webseite zu cobra

Vereinbarung für cobra Basic Partner

zwischen dem Basic Partner im Folgenden Partner genannt

und

cobra computer´s brainware GmbH – Weberinnenstraße 7 – D-78467 Konstanz
im Folgenden cobra genannt

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Partner ermittelt Interessenten für die cobra-Software und übermittelt cobra die Kontaktdaten der Interessenten. cobra kontaktiert diese Interessenten und unterbreitet ihnen ein Angebot. Der Partner ist zu einem Tätigwerden nach diesem Vertrag ausdrücklich nicht verpflichtet.

 

§ 2 Datenübermittlung, Freistellung

Der Partner empfiehlt cobra-Produkte bei seinen Kunden/Interessenten und übermittelt die Kontaktdaten der Interessenten (insbesondere vollständige Anschrift, Ansprechpartner inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer) unter Hinweis auf diese Vereinbarung per E-Mail an partnerbetreuung@cobra.de und gibt dabei stets die betreffende cobra-Software an, für die sich die jeweiligen Interessenten interessieren.

Der Partner steht cobra gegenüber dafür ein, dass die Interessenten mit einer Kontaktaufnahme durch cobra per Post, E-Mail und/oder Telefon zu diesem Werbezweck einverstanden sind und stellt cobra diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder sonstigen Nachteilen frei.

 

§ 3 Vergütung

1.    Der Partner erhält von cobra für die erfolgreiche Vermittlung eines Neukunden eine Provision in Höhe von 25% des durch cobra beim Erstgeschäft mit diesem Kunden erzielten Lizenzumsatzes.

2.    Provisionsberechtigt sind dabei ausschließlich Lizenzumsätze, die durch den Verkauf oder die Vermietung der Produkte cobra Adress PLUS oder cobra CRM (CRM PLUS, CRM PRO, CRM BI) innerhalb von 12 Monaten ab der Datenübermittlung des Partners realisiert werden konnten. Umsätze aus Folgegeschäften, Aktualitätsgarantie, cobra Zusatzprodukten und Schnittstellen, Dienstleistung und Schulung sind nicht provisionsberechtigt.

3.    Ebenfalls nicht provisionsberechtigt sind Umsätze mit Interessenten, die bereits vor Datenübermittlung durch den Partner bei cobra als Interessenten oder Kunden geführt wurden, oder die nicht innerhalb von 12 Monaten seit der Datenübermittlung realisiert werden konnten.

4.    Bei Software-Mietverträgen erhält der Partner seine Provision ausschließlich bezogen auf den Mietumsatz der ersten 12 Monate.

5.    Provisionszahlungen durch cobra erfolgen erst nach vollständiger Bezahlung durch den Interessen-ten/Neukunden.

 

§ 4 Leistungen der cobra

1.    cobra stellt dem Partner während der Laufzeit dieses Vertrags 3 NFR-Lizenzen (not-for-resale) cobra CRM PRO kostenfrei zur Verfügung.

2.    Der Partner erhält einen Akquise-Koffer mit Vertriebs- und Marketingmaterial zur Beratung und Betreuung potenzieller Neukunden kostenfrei von cobra.

3.    Der Partner kann an allen cobra Partner-Webinaren kostenfrei teilnehmen.

4.    cobra stellt die erforderlichen Verkaufsunterlagen und Mustermailings zur Verfügung und informiert den Partner regelmäßig über Neuerungen bei cobra-Produkten.

5.    Der Partner erhält Zugang zu den Informationen im cobra Partnerportal.

 

§ 5 Leistungen des Partners

Der Partner verlinkt seine Webseiten mit der Internetpräsenz von cobra und wirbt dort für die jeweils aktuellen cobra-Produkte. Hierfür erhält der Partner auf Anforderung Texte und Bildmaterial von cobra.

 

§ 6 Optionaler Abschluss eines cobra Sales-Partner-Vertrages

1.    Für den Fall, dass der Partner einen cobra Sales-Partner-Vertrag abschließt, werden die laufenden Verträge zur cobra Aktualitätsgarantie nach Zustimmung durch den Kunden auf den cobra Sales-Partner übertragen.

2.    Diese Übertragung geschieht zum 01.01. des Folgejahres unter der Voraussetzung, dass die Zustimmung des Kunden vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Aktualitätsgarantie über den cobra Sales Partner durchgeführt,

3.    Kunden mit Mietvertrag können zum nächsten Monatsersten auf den cobra Sales Partner übertragen werden.

 

§ 7 Vertragsdauer/Kündigung

1.    Diese Vereinbarung wird mit Datum der Unterzeichnung wirksam.

2.    Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Daneben kann der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund führt zur sofortigen Beendigung dieser Vereinbarung.

3.    Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs.

4.     Nach Beendigung des Vertrages gibt der Partner unaufgefordert und umgehend alle bei ihm vorhandenen, während des Vertrages unentgeltlich überlassenen Materialien an cobra heraus. cobra ist des Weiteren dazu berechtigt, die Nutzung der zur Verfügung gestellten NFR-Lizenzen technisch zu unterbinden. Sollen die NFR-Lizenzen über die Beendigung der Partnerschaft hinaus genutzt werden, muss ein entsprechender AGV mit cobra gesondert abgeschlossen werden.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

1.    Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der cobra GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese können auf www.cobra.de/rechtliches abgerufen werden.

2.    Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform sowie der ausdrücklichen Einwilligung der Parteien. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Textformerfordernis.

3.    Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die mangelhafte Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn ihr möglichst nahekommt.

4.    Soweit dieser Vertrag keine anderslautenden Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des international einheitlichen Kaufrechts (CISG) ergänzend.

5.    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die der einen Vertragspartei über die andere während der Vertragsdauer bekannt werden (z. B. auch Informationen über Produktneuheiten oder Produktstrategien), darf sie weder während der Vertragsdauer noch nach Vertragsende verwenden oder Dritten mitteilen, es sei denn, die Informationen sind bereits öffentlich bekannt. Dies gilt auch für den Inhalt dieses Vertrages. Die Parteien sichern zu, dass diese Geheimhaltungsverpflichtung auch an die jeweiligen Mitarbeiter weitergegeben wird.

6.    Ausschließlicher Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Konstanz. Beide Parteien verpflichten sich, eventuelle Ansprüche nicht im Urkundenprozess einzuklagen.

 

Die Vereinbarung für Sie zum Download:

Vereinbarung für cobra Basic Partner

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