Fernwartung bei cobra

 

Mit Hilfe der Software TeamViewer kann das cobra Serviceteam auf Wunsch direkt Ihren Bildschirm einsehen, um z.B. Ihre cobra Installation zu überprüfen oder auch Anpassungen vorzunehmen. Unsere Mitarbeiter können Sie dadurch bei Fragen und Problemen jetzt noch komfortabler und besser unterstützen. TeamViewer übermittelt dabei den Bildschirminhalt Ihres PCs an uns, damit wir Sie schnell beraten

und optimale Hilfe leisten können. Der Inhalt Ihres Bildschirms und der Zugriff auf Ihren PC erfolgt erst nach Ihrer Zustimmung. Bitte stellen Sie vor der Nutzung sicher, dass Sie alle Dateien und Anwendungen geschlossen haben, die nicht eingesehen werden sollen. Während einer Sitzung können Sie die Fernwartung jederzeit beenden. Dazu schließen Sie einfach das Gastmodul von TeamViewer.

 

Komplett gesicherte Datenkanäle mit 1024 Bit RSA Key Exchange und 256 Bit AES Session Encoding machen jede Fernwartungs-Sitzung sicher.


Vereinbaren Sie einen Termin für eine Fernwartungs-Sitzung mit unserem Serviceteam.
Direkt vor Beginn der Sitzung benötigen wir die unten stehende Einverständniserklärung ausgefüllt und übermittelt. 

Fernwartung

Daten
Weiteres

Einverständniserklärung zur Fernwartung

Ich bin mir über die Vorgehensweise des Programms TeamViewer bewusst und möchte eine Fernwartungs-Sitzung mit einem Mitarbeiter der cobra computer's brainware GmbH herstellen.

1. Servicezeiten
Der Service steht nur während der Geschäftszeiten der cobra computer's brainware GmbH und nur nach telefonischer Absprache zur Verfügung.

2. Zugriff
Eine Fernwartung kann nur nach Eingabe der am Telefon genannten ID und Freigabe Ihrerseits erfolgen. Ohne Ihre explizite Freigabe durch Nennung Ihrer ID ist eine Fernwartung nicht möglich.

3. Haftung
Die Firma cobra computer's brainware GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste oder sonstige Störungen bzw. Schäden, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen.

4. Kosten
Die Kosten werden nach Aufwand berechnet und belaufen sich auf 150,00 € netto pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.

Weitere Informationen nach Art. 13 DS-GVO erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Gemäß §28 EU-DSGVO ist es notwendig eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit den Dienstleistern zu schließen, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten.

 In folgenden Fällen können wir Ihr Auftragsverarbeiter sein:

  • Bei Supportanfragen / Fernwartung
  • bei Dienstleistungen wie z.B. Installationspaketen
  • bei Cloud- und anderen Hosting Produkten
  • bei der Nutzung von cobra WEB PRO

In all diesen Fällen benötigen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit uns.

 
 

Unser Service für Sie

Da sich die rechtlichen Grundlagen geändert haben, haben auch wir unsere Verträge zur Auftragsverarbeitung aktualisiert.

Als Service für Sie haben wir diesen Vertrag schon vorbereitet und stellen ihn auf Wunsch zum Download zur Verfügung.

 
Vertrag zur Auftragsverarbeitung

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