wissensmanagement 6/2020

 

Datentransfer ohne Privacy Shield: So funktioniert’s!

Nicht zum ersten Mal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA unter die Lupe genommen. Bereits 2015 wurde Safe Harbor, der Vorgänger des Privacy Shield, von den Richtern für nichtig erklärt. Wie damals gilt es nun, ein neues Abkommen auszuarbeiten und dabei aus der Geschichte zu lernen. Worauf dabei geachtet werden sollte und wie in der Zwischenzeit der transatlantische Datentransfer ablaufen kann, lesen Sie in diesem Beitrag unseres Geschäftsführers Jürgen Litz.

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